Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Leistungsangebot des Fachzentrums für Ernährung

Inhalt
1. Geltungsbereich
2. Leistungsbeschreibung
3. Vertragsdauer
4. Entgelte und Zahlungsziele
5. Haftungsbegrenzung
6. Ausfallhonorar
7. Kündigung
8. Kommunikation
9. Urheberrechte
10. Vertraulichkeit und Geheimnisschutz
11. Vertragsschluss auf der Internetseite der Auftragnehmerin
12. Widerrufsbelehrung
13. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Fachzentrum für Ernährung eGbR, Äußere Bayreuther Straße 85, 90409 Nürnberg (im Folgenden „Fachzentrum für Ernährung“ oder „Auftragnehmerin“ genannt) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), in Bezug auf Leistungen und Angebote der Auftragnehmerin zur Durchführung von therapeutischen Ernährungsberatungen und -behandlungen, Beratungsleistungen, Workshops, u.a. vor Ort in Präsenz und online. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie vom Fachzentrum von Ernährung ausdrücklich anerkannt werden.
b) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenge-sellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Leistungsbeschreibung

Das Fachzentrum für Ernährung erbringt eine Vielzahl von fachlich fundierten Beratungs-, Fortbildungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich der Ernährungsberatung. Hierbei erbringt die Auftragnehmerin unterschiedliche Leistungen nach dem Bedürfnis und der konkreten Anfrage des Auftraggebers. Die Erbringung solcher Dienstleistungen ist online als auch in Präsenz möglich. Die konkrete Form der Erbringung richtet sich nach dem Angebot und der Vereinba-rung der Parteien.
a) Therapeutische Leistungen
Therapeutische Leistungen im Sinne dieser AGB sind Leistungen, welche auf Anordnung eines Arztes und oder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung erfolgen und die eigenverantwortliche Leistungserbringung der Auftragnehmerin zur Umsetzung von präventiven, therapeutischen und ernährungsmedizinischen Maßnahmen im Rahmen einer individuellen Therapie darstellen. Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass eine solche therapeutische Behandlung keine ärztliche Behandlung ersetzen kann. Solche Leistungen unterfallen den Regelungen des §§ 630a ff. BGB.
b) Beratungsleistungen
Beratungsleistungen sind all solche Leistungen auf dem Gebiet der Ernährungsmedizin, die nicht unter Ziff. 1 a) zu fassen sind, bei welchen nicht zwingend eine individualisierte einzelfallbezogene Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin geschuldet ist (wie z.B. (Grup-pen-)Coachings, Workshops, KiTa-Projekt, ua.). Auf solche Leistungen finden die §§ 611 ff. BGB Anwendung.
c) Online-, Coaching- und Fortbildungsangebote
Leistungen der Auftragnehmerin, welche ausschließlich aus der Bereitstellung und Lieferung von digitalen Inhalten zur selbstständigen Weiterbildung bestehen , stellen eine einfache Dienstleistung im Sinne der § 611 ff. BGB dar. Es wird ausdrücklich keine Lernerfolgskontrolle durch die Auftragnehmerin geschuldet.

3. Vertragsdauer

Soweit der Leistungsumfang sich nicht in der Bereitstellung oder Erbringung von vorab definierten Einzelleistungen erschöpft, vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten.

4. Entgelte und Zahlungsziele

a) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag.
b) Die Entgelte verstehen sich als netto zzgl. der gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Sofern eine Leistung als umsatzsteuerfrei abgerechnet wurde und dies sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellt, behält sich die Auftragnehmerin vor, nicht abgerechnete, aber angefallene Umsatzsteuer nachzuberechnen.
c) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung fällig und ohne Abzug kostenfrei auf das mitgeteilte Konto der Auftragnehmerin zu überweisen. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor Entgelte im Wege der Vorschussrechnung geltend zu machen.
d) Die Begleichung durch Barzahlung wird ausgeschlossen. Der Kunde hat die Möglichkeit das Entgelt via Banküberweisung oder mittels Kartenzahlung zu begleichen.
e) Bei verspäteter Zahlung behält sich das Fachzentrum für Ernährung das Recht vor, Verzugszin-sen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen.
f) Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass die Kosten einer Heilbehandlung (Ziff. 2. a)) unter Umständen nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse des Auftraggebers ersetzt werden. Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet, sich vor Inanspruchnahme einer Leistung nach Ziff. 2 a) um eine mögliche Kostenersatzzusage seiner Krankenkasse zu kümmern. Erfolgt eine Kos-tenübernahme nicht oder nur teilweise, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vergütung selbst zu tragen.

5. Haftungsbegrenzung

a) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, beschränkt auf die Höhe des Entgeltes, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
c) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
d) Die sich aus Ziff. a) und b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der An-bieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Auftragnehmerin und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben in Bezug auf diese Vereinbarung. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6. Ausfallhonorar

a) In Fällen, in welchen die Parteien einen festen Termin für eine Leistung vereinbart haben, er-hält die Auftragnehmerin auch bei unverschuldetem Fernbleiben des Auftraggebers die ver-einbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Kosten und Aufwendungen, wenn der Auftraggeber in Annahmeverzug gerät.
b) Der Auftraggeber ist berechtigt, einen vereinbarten Termin mit einer Vorlauffrist von 24 Stunden abzusagen. In diesem Fall tritt ein Annahmeverzug nach Ziff. 6 a) nicht ein.

7. Kündigung

a) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag zwischen dem Fachzentrum für Ernährung und dem Auftraggeber kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund oder nach § 627 BGB bleibt hiervon unberührt. Für eine Kündigung gelten die Regelungen des § 13 a) dieser AGB.
b) Sofern die Erbringung von lediglich vorab definierten Einzelleistungen geschuldet ist, endet der Vertrag mit Erfüllung der letzten Leistung.

8. Kommunikation

Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin vereinbaren ausdrücklich die Kommunikation in Textform per unverschlüsselter E-Mail. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Mitteilungen und Schreiben an den Auftraggeber in anderer Form als per unverschlüsselter E-Mail zu versenden, wenn nicht eine andere Form durch den Auftraggeber oder zwingende Rechtsvorschrift angeordnet ist.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass E-Mails – ohne Verschlüsselung möglicherweise von Dritten gelesen werden können,
– Viren enthalten können
– nicht von dem Absender stammen müssen, der in der E-Mail angegeben ist.
Jede Partei ist verpflichtet, der jeweils anderen Partei Änderungen bislang zwischen den Parteien verwendeter Kontaktdaten, insbesondere Postanschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern, mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung der Änderung, haftet die jeweils andere Partei für einen hieraus entstehenden Schaden nicht.
Der Auftraggeber ist insbesondere damit einverstanden, dass Rechnungen in digitaler Form übermittelt werden.

9. Urheberrechte

Sämtliche Rechte an den von der Auftragnehmerin bei Ausführung dieses Vertrags verwendeten, geschaffenen oder auf sonstiger Weise im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag erzielten geschützten oder schutzfähigen Arbeitsmaterialien, Arbeitsergebnissen und ihren Aufzeichnungen und Verkörperungen, einschließlich von der Auftragnehmerin erstellter Filme, Software, Quellcodes, Erfindungen und/oder Marken und von ihr erstellten Manuskripten, Konzepten, Entwürfen, Berechnungen, Beschreibungen und sonstigen Aufzeichnungen und Darstellungen, Datenbanken, Datenträgern und Bildern („Arbeitsmaterialien und Arbeitsergebnisse“), bleiben urheberrechtliches Eigentum der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erlangt an den Arbeitsmaterialien und Arbeitsergebnissen kein eigenes Nutzungsrecht über den in diesem Vertrag verfolgten Zweck hinaus.
Bezieht die Auftragnehmerin einen Dritten in die Erfüllung dieses Vertrages mit ein, hat er sich von diesem Dritten alle Rechte einräumen zu lassen, die er zur Erfüllung seiner Pflichten gegenüber der Gesellschaft benötigt.

10. Vertraulichkeit und Geheimnisschutz

a) Die Parteien vereinbaren Verschwiegenheit über Inhalt sowie Einzelheiten ihrer vertraglichen Beziehung und dieser vertraglichen Vereinbarung. Hierbei verpflichten sich die Parteien insbe-sondere, jegliche Informationen, die sie direkt oder indirekt von der anderen Partei erhalten und die als „vertraulich“ oder mit einem ähnlichen Vermerk gekennzeichnet werden oder – soweit mündlich mitgeteilt – bei der Mitteilung, als vertraulich oder mit einem ähnlichen Hinweis bezeichnet werden, geheim zu halten und nur im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Die Parteien werden die erhaltenen Informationen weder an Dritte weitergeben noch anderweitig zugänglich machen und sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen, um diese Informationen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Es werden zudem alle im Rahmen dieses Vertrages tätig werdenden Mitarbeiter und Gehilfen zu einer solchen Verschwiegenheit verpflichtet.
b) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit der Ziff. 10 a) betrifft keine Informationen, die
▪ öffentlich zugänglich sind,
▪ öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hat oder
▪ der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig überlassen wurden oder der emp-fangenden Partei bereits bekannt oder von ihr unabhängig, also ohne Rückgriff auf die erhaltenen Informationen, entwickelt worden sind oder aufgrund zwingenden Gesetzes oder behördlicher Anordnung zu offenbaren sind.
Die Partei, die sich auf eine dieser Ausnahmen beruft, hat diese zu beweisen.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit der Nr. 1 bleibt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Ende des Vertrags bestehen.
c) Verpflichtung zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen (§ 203 StGB)
Im Rahmen eines Auftrages können auch Daten verarbeitet werden, die unter ein Berufsgeheimnis (im Sinne von 203 StGB) fallen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über Berufsgeheimnisse Still schweigen zu bewahren und sich nur insoweit Kenntnis von diesen Daten zu verschaffen, wie dies zur Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber darauf hin, dass sich Personen, die an der beruflichen Tätigkeit eines Berufsgeheimnisträgers mitwirken und unbefugt ein fremdes Geheimnis offen-baren, das ihnen bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist, strafbar machen nach § 203 Abs. 4 S. 1 StGB. Zudem macht sich eine mitwirkende Person nach § 203 Abs. 4 S. 2 StGB strafbar, sollte sie sich einer weiteren mitwirkenden Person bedienen, die ihrerseits unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis offenbart, und nicht dafür Sorge getragen hat, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet wurde.
Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle mit der Verarbeitung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten des Auftraggebers tätigen Personen (z.B. Subunternehmer), die damit befasst sind, sich in Textform dazu verpflichtet haben, die ihnen bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Berufsgeheimnisse nicht unbefugt zu offen-baren und sie über die mögliche Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 StGB belehrt wurden. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber darauf hin, dass sich eine mitwirkende Person nach § 203 Abs. 4 S. 2 StGB strafbar macht, sollte sie sich einer weiteren mitwirkenden Person bedie-nen, die ihrerseits unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis offenbart, und die mitwirkende Person nicht dafür Sorge getragen hat, dass die weitere mitwirkende Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde.

11. Vertragsschluss auf der Internetseite der Auftragnehmerin

a) Bei einem Vertragsschluss ausschließlich über die Internetseite der Auftragnehmerin kann der Kunde aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor dem Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn
der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
b) Die Auftragnehmerin schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der Auf-tragnehmerin eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Auftragnehmerin zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von der Auftragnehmerin auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

12. Widerrufsbelehrung

a) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Auftragnehmer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfol-gend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Ziff. 12 c) geregelt. In Ziff. 12 d) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
b) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mit-tels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lie-ferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzah-lung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion ein-gesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
c) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Liefe-rung entfernt wurde.
d) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt: Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An: Äußere Bayreuther Straße 85, 90409 Nürnberg; E-Mail: email-Adresse:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum (*) Unzutreffendes streichen

13. Schlussbestimmungen

a) Erklärungen, welche den Bestand des Vertrages und die Wirksamkeit dieser Klausel betreffen müssen in Schriftform erfolgen.
b) Auf Verträge zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Die Vertragssprache ist die deutsche Sprache.
c) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz der Auftragnehmerin.
d) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.